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19. Mai 2012
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Gebühr für Einsatz eines Rettungswagens von Hilfsorganisationen rückwirkend gesenkt

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Berlin. Der Senat hat die Gebühr für den Einsatz eines Rettungswagens von Hilfsorganisationen rückwirkend zum 3. Juli 2003 gesenkt: von 229,39 EUR auf 156,07 EUR. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte einer Klage der AOK stattgegeben und die höhere Gebühr aufgrund einer fehlerhaften Kalkulation für nichtig erklärt. Deshalb war eine rückwirkende Korrektur der Gebühr erforderlich. Der Senat hat dazu am 9. März 2010 die von Innen- und Sportsenator Dr. Ehrhart Körting vorgelegte Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung erlassen.
 

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