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Mittwoch
08. Sep 2010
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Finanzen

Anlegerschutz wird weiter gestärkt

Die Union hält, was sie verspricht

Die immense Bedeutung des finanziellen Verbraucherschutzes ist vor allem den vielen Betroffenen der Lehman-Pleite schmerzhaft vor Augen geführt worden. Die Bundesregierung hat mit der Verlängerung der Verjährungsfristen, der Einführung des Beratungsprotokolls und schließlich mit dem Produktinformationsblatt wesentliche Bausteine zur Verbesserung des Anlegerschutzes auf den Weg gebracht.

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Anlegerschutz bleibt auf der Strecke

Kritik an Sonderregeln für geschlossene und offene Investmentfonds Die Börsen AG Hamburg und Hannover und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die geplante Umsetzung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID als unzureichend kritisiert. Sowohl bei Investmentfonds als auch bei geschlossenen Fonds werde der Schutz von Kapitalanlegern deutlich hinter den europäischen Vorgaben zurückbleiben. Die Börsen AG und der vzbv riefen Bundesfinanzminister Steinbrück auf, das Umsetzungsgesetz noch einmal zu überarbeiten.
"Die geplante Umsetzung der MiFID ist ein schlechtes Beispiel dafür, wie aus guten europäischen Vorgaben lückenhaft deutsche Gesetze werden" sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Das ist keine Eins-zu-eins-, sondern eine Eins-zu-null-Umsetzung."
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