Essen. Die Elektrische Widerstandsgenossenschaft eG hatte am letzten Mittwoch einen kleinen Erfolg vor dem Finanzgericht in Düsseldorf zu verbuchen. Unserem Antrag gegen die Ablehnung der Verzollung durch das Hauptzollamt Köln wurde statt gegeben und der Zoll muss nun den Antrag auf Verzollung der Heatballs annehmen.
Dies bedeutet zwar nicht, dass wir die Heatballs in Verkehr bringen dürfen, weil diese noch durch die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung gebannt sind, aber zumindest ist die Beschlagnahmung damit erledigt und wir können uns nun auf den Kern, die Satire Aktion Heatball, konzentrieren.
Nordrhein-Westfalen
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