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Mittwoch
08. Feb 2012
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Pflegetreff am 23.06.2010 in Neuss-Erfttal - Patientenautonomie am Lebensende ...

Pflege und Hilfe im Haushalt, GanztagesbetreuungPro Pflege – Selbsthilfenetzwerk führt am Mittwoch, dem 23.06.2010 von 18.00 bis 20.00 Uhr in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt Neuss (Leiterin: Frau Yvonne Kilian) den (11.) Pflegetreff im „Bürgerhaus“, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss-Erfttal, durch. Der Eintritt ist frei!

Schirmherr der Veranstaltung ist Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 – 2010. Die Organisation und Leitung obliegt Werner Schell.


Beim (11.) Pflegetreff geht es um das Thema:

„Patientenautonomie am Lebensende: Patientenrechte durchsetzen mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.“

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.

Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.09.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Darüber gilt es in der Veranstaltung zu informieren und auf entsprechende Fragen einzugehen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

 


Info

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab.


Quelle: OpenPR

 

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