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19. Mai 2012
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Mängel des Pflegebedürftigkeitsbegriffs beseitigen

Sozialrecht, Seniorenhilfe, Pflege, BetreuungZur heutigen Bundestagsdebatte über einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Der SoVD begrüßt die Initiative, den Pflegebedürftigkeitsbegriff auf die parlamentarische Tagesordnung  zu setzen. Die Zeit drängt, denn zu viele Menschen bleiben aufgrund der geltenden Definition von Pflegebedürftigkeit bisher außen vor. Vielen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen wird damit ein Anspruch auf notwendige gesetzliche Leistung vorenthalten. Insbesondere an Demenz Erkrankte geraten nach den geltenden Regelungen ins Abseits, weil sie trotz starker geistiger Einschränkungen keine körperlichen Defizite aufweisen und der geltende verrichtungsbezogene Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht greifen kann. Es ist  dringend erforderlich, dass eine neue Regelung den Pflegebedarf jedes Einzelnen umfassend und individuell feststellt, damit auch die Bedürfnisse nach sozialer Teilhabe berücksichtigt werden. Konkrete Vorschläge hat der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsberichts bereits 2009 vorgelegt.

Quelle: Sozialverband Deutschland
 

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