Die wichtigsten Fakten zur Rettungsgasse

Die Regel an der rechten Hand erklärt.
Mit der „Rechte-Hand-Regel“ lässt sich die korrekte Bildung der Rettungsgasse leicht merken.

Weiden in der Oberpfalz. Auf der Fahrt in den Urlaub kann es schnell passieren: Die Autos vor einem werden langsamer, der Verkehr stockt und es kommt zum Stau. Spätestens jetzt ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Doch wie funktioniert das noch mal? Nach links oder nach rechts ausweichen? A.T.U-Experte Christopher Lang klärt auf und erläutert, welche Strafen bei falschem Verhalten im Stau drohen.

Die Rettungsgasse richtig bilden

Auf mehrspurigen Straßen fahren Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen nach links, alle anderen nach rechts. „Eine einfache Eselsbrücke ist die ‚Rechte-Hand-Regel‘. Schaut man von oben auf seine rechte Hand, steht der Daumen für die linke Spur und zeigt nach links. Alle anderen Finger zeigen nach rechts. Der Raum zwischen dem Daumen und den übrigen vier Fingern steht für die Rettungsgasse. Diese wird also immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet“, erklärt Lang von A.T.U. Vor allem aber ist es wichtig, die Gasse nicht erst zu bilden, wenn man steht. Bereits bei stockendem Verkehr ist es Pflicht, eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst oder den Abschleppdienst zu bilden. Außerdem ist es untersagt, den Standstreifen zu nutzen. Bei einspurigen Straßen wiederum gilt die abweichende Regel, sich möglichst weit rechts zu halten.

Missachtung wird teuer bestraft

Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs am 28. April 2020 sind auch die Strafen für fehlerhaftes Verhalten beim Bilden der Rettungsgasse deutlich verschärft worden. „Autofahrer, die die Rettungsgasse nicht bilden, zahlen mindestens 200 Euro Bußgeld, bekommen zwei Punkte in Flensburg und müssen den Führerschein für einen Monat abgeben“, sagt Lang und ergänzt: „All diese Maßnahmen dienen dazu, Menschenleben zu retten.“ Behindert man außerdem andere Verkehrsteilnehmer, sind 240 Euro fällig. Gefährdet man sogar jemanden, sind es 280 Euro und bei einer zusätzlichen Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro.

Fahrverbot und höheres Bußgeld für Befahren der Rettungsgasse

Manche Autofahrer sind besonders rücksichtslos unterwegs und fahren durch die Rettungsgasse. Das Bußgeld für dieses Verhalten wurde 2020 ebenfalls erhöht: „Versucht ein Autofahrer, die Rettungsgasse unberechtigterweise für sich zu nutzen und befährt diese, erhält er ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot“, sagt Experte Lang von A.T.U. Kommt hier noch eine Behinderung, eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich das Bußgeld jeweils auf 280, 300 bzw. 320 Euro.

Bild: A.T.U.