Solarpanels am Balkon: Wohnungseigentümer sollten Zustimmung der Gemeinschaft einholen

Solarpanels am Balkon
Uwe Bottermann

Berlin. Stecker-Solargeräte, im Fachhandel auch als Mini-PV, Plug-In- oder Balkon-Kraftwerke bezeichnet, lassen sich auf Balkonen oder Terrassen montieren oder ohne eine feste Installation aufstellen. Der erzeugte Strom kann direkt im Haushalt genutzt werden, senkt so die Stromrechnung und verbessert die CO2-Bilanz der Bewohner. „Der Betrieb der Mini-Anlagen in Deutschland ist mit überraschenden aber überwindbaren Herausforderungen verbunden“, sagt Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Bottermann::Khorrami.

Wichtig: Selbst kleinste Anlagen mit einer Leistung bis 600 Watt, die ausschließlich für den Eigenbedarf konzipiert sind und nicht in das Netz einspeisen, sind sicherheitshalber beim Netzbetreiber anzuzeigen. Die Anzeige sei allerdings verhältnismäßig einfach und ziehe regelmäßig keine Prüfung nach sich. Eine Einspeisung sei demgegenüber zu genehmigen. Baurechtlich stellten die Geräte regelmäßig keine besondere Herausforderung dar, sofern sie mit einer geeigneten Aufhängung befestigt seien. Balkongitter beispielsweise könnten deutlich größere Lasten tragen als 20 Kilogramm, was als durchschnittliches Gewicht der aktuell angebotenen Panels angenommen werden dürfe.

„In Miethäusern ist der Einbau von Stecker-Solargeräten in der Regel mit wenig Hindernissen versehen“, sagt Bottermann: „Der Anbau bedarf der Zustimmung der Vermieterseite. Hierauf haben die Mieter aber regelmäßig einen Anspruch, wenn der Anbau nicht in die Bausubstanz eingreift“. Im Wohnungseigentum dagegen sei der Anbau kein Selbstläufer. „Wir empfehlen daher, vor dem Anbau die Zustimmung der übrigen Eigentümer einzuholen.“ Andernfalls drohten Streitigkeiten, die wie im Falle von Katzennetzen und Satellitenschüsseln vor Gericht entschieden werden müssten. „Ein Anspruch auf eine Zustimmung der Gemeinschaft besteht nach der bisherigen Rechtsprechung aber nicht.“

Portrait-Foto: Bottermann::Khorrami