Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2022 in Niedersachsen

Den Parteien Fragen gestellt.

In Zusammenarbeit mit dem Bündnis „Rettet die Familie“ hat der Verband Familienarbeit e.V. wieder Wahlprüfsteine für die Landtagswahl in Niedersachsen am 9. Oktober an die Parteien geschickt, deren Antworten wir hier veröffentlichen.
Verband Familienarbeit e.V. hat ganz konkrete Fragen gestellt, um es den Parteien zu erschweren, ausweichend zu antworte. Die Leser können sich nun selbst ein Bild machen, ob tatsächlich auf die Fragen eingegangen wurde oder ob doch wieder nur ausweichend geantwortet wurde.

Die jeweiligen Antworten sind sicherlich auch für Bürger/innen außerhalb Niedersachsens interessant, da sie Rückschlüsse auf die aktuelle Bundespolitik zulassen.

1. Betreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die Benachteiligung selbst betreuender Eltern, die sich bisher aufgrund der einseitigen Subventionierung der Fremdbetreuung (Kinderkrippen und Tagesmütter) ergibt, zu vermindern bzw. ganz abzubauen.

Frage: Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Niedersachsen ein Landesbetreuungsgeld eingeführt wird, mit dem Eltern sowohl die Eigenbetreuung als auch eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren können, was eine echte Wahlfreiheit der Eltern begründen würde?

SPD: Die SPD ist die Partei, die sich maßgeblich für die Stärkung von Eltern und Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine bessere Kinderbetreuung einsetzt. Ein sog. Betreuungsgeld ist allerdings sowohl bildungspolitisch als auch hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Integration das falsche Instrument. Stattdessen investieren wir auch weiterhin in starke Familien, den Ausbau von Kindertagesstätten und Angebote der frühkindlichen Bildung.

CDU: Wir stehen zum Wunsch- und Wahlrecht der Eltern mit Blick auf die Kindertagesbetreuung. Unser Bezugspunkt ist das Kindeswohl. Wir wollen es Eltern erleichtern, sich in diesem Zeitraum für die aus ihrer persönlichen Sicht und Lebenssituation angemessene Form der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder entscheiden zu können. Eltern, die sich in diesem Zeitraum für eine persönliche Betreuung und Erziehung ihrer Kinder entscheiden, sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Aber wir wollen auch nicht die Debatten der Vergangenheit führen. Derzeit gibt es seitens der CDU Niedersachsen keine Überlegungen, ein Landesbetreuungsgeld einzuführen.

Grüne: Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme ein.

FDP: Die beiden Fragen werden im Sachzusammenhang beantwortet. Erziehung ist primäre Aufgabe der Eltern. Sie entscheiden eigenständig, ob ihre Kinder vor Einsetzen der Schulpflicht eine Bildungs- oder Betreuungseinrichtung besuchen sollen. Die Parteien der Ampel haben sich jedoch in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Familien stärker dabei zu unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung benötigen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. Auf Landesebene wollen wir mit den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung den Eltern ein attraktives Angebot unterbreiten, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Dieses soll für ihre Kinder einen zusätzlichen Beitrag zu mehr Bildungsund Chancengerechtigkeit leisten. Wir wollen daher den Ausbau von Betreuungsplätzen fortsetzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungs- und Bildungsqualität umsetzen.
Wir unterstützen das Vorhaben der von der FDP getragenen Bundesregierung, das Elterngeld sowie die damit zusammenhängenden Verfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und dadurch auch die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung zu stärken. Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen wollen wir nachhaltig unterstützen und Kinderarmut entgegenwirken. Wir unterstützen ebenfalls den von der Bundesregierung geplanten Neustart der Familienförderung, die vorsieht, bisherige finanzielle Unterstützungen –wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung zu bündeln.

AfD: Ja. Die AfD Niedersachsen hat sich von Anfang an für ein Betreuungsgeld für Kinder unter drei Jahren ausgesprochen und hat diese Forderung bereits 2018 im Landtag eingebracht. („Wahlfreiheit schaffen – Landeserziehungsgeld einführen“ Drucksache 18/637) Die Einführung eines Landeserziehungsgeldes ist weiterhin Teil unseres Wahlprogramms unter Punkt 4.

Linke: Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme ein

2. „Gleichstellungspolitik“

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht auch die neue Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, diese diene der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Definition der Bundesregierung auf den Seiten des BMFSFJ:
„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der zentralen Herausforderungen, um das Leben in unserem Land zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich beruflich und familiär.“ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung

Tatsächlich wird die Bundesregierung diesem Anspruch selbst nicht gerecht. So werden z.B. Müttern mehrerer Kinder keine vergleichbaren Chancen zur Verwirklichung ihres Lebenskonzepts eröffnet. Als Beispiel sei hier das Elterngeldgesetz genannt: Eltern (meist Mütter), die vor einer weiteren Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kleinkinder weniger oder nicht erwerbstätig waren, erhalten ein geringeres Elterngeld oder werden mit dem Mindestbetrag von 300 € abgespeist. Gleichzeitig erhalten Eltern mit erstem Kind, die vor einer Geburt bei der Erwerbsarbeit nicht eingeschränkt waren, den bis zu 6-fachen Betrag als Elterngeld. Die Bindung des Elterngeldes an den vorangegangenen Erwerbslohn diskriminiert neben Mehr-Kind-Eltern systematisch auch junge Eltern, z. B. Studierende, die vor der Geburt meist kein oder nur wenig Einkommen hatten.
Diese Benachteiligung trotz jeweils höherer Bedürftigkeit verstößt auch gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art.20 [1] GG).

Frage: Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen? Inwiefern wird Ihre Partei die vom Grundgesetz her gebotene Gleichstellung aller Eltern bei der finanziellen Behandlung der Kinderbetreuung anstreben, unabhängig davon, ob diese durch die Eltern oder in Betreuungseinrichtungen erfolgt?

SPD: Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung von Eltern und Kindern vor, unter anderem eine Reform des Elterngeldes. Diese Pläne unterstützen wir ausdrücklich und werden uns aktiv in den Prozess einbringen.

CDU: Damit Eltern selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Ausgestaltung ihres Lebens mit Kindern entscheiden können, wurden familienpolitische Leistungen wie das Elterngeld in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und die finanzielle Situation junger Familien durch verschiedene Förderprogramme spürbar und nachhaltig verbessert. Neben Kindergeld und dem Elterngeld als zeitlich befristete Entgeltersatzleistung profitieren Familien finanziell auch von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, die weiter ausgebaut werden.
Das Vorhaben der CDU Deutschlands zur Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting sowie die Überlegungen für ein flexibles Familienzeitkonto, das Möglichkeiten für berufliche Auszeiten etwa zur Kindererziehung bieten und Familien mehr Gestaltungsfreiräume durch größere Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung im Lebenslauf einräumen würde, wird von uns unterstützt. Grüne: Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme ein.

FDP: siehe vorige Frage

AfD: Tatsächlich müssen wir feststellen, dass die derzeitige Ausgestaltung des Elterngeldes wie eine Geburtenbremse wirkt und Eltern aus kinderreichen Familien finanziell benachteiligt. Es schafft Anreize für Frauen, schnell wieder für einen längeren Zeitraum berufstätig zu werden, bevor sie sich, gemeinsam mit ihrem Mann, für ein weiteres Kind entscheiden. Dies muss geändert werden.
Einfluss auf die Arbeit des Bundesrates werden wir als AfD nur bei einer Regierungsbeteiligung haben. Wir werden aber mit entsprechenden Anträgen Druck auf die Landesregierung machen, um die Veränderungen einzuleiten. Steter Tropfen höhlt den Stein.

Linke: Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme ein

3. Rentenrecht

Unser bestehendes Rentenrecht hat den familiären Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) zerstört. Stattdessen wurde die Wertschöpfung aus der Erziehungsarbeit an Erwerbsarbeit gebunden, so dass Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in der Regel weniger erwerbstätig sein können – wirtschaftlich gesehen – von ihren Kindern weniger profitieren als kinderlose Rentner/innen. Dieser Umstand wurde im 5.Familienbericht (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ bezeichnet, ohne dass seitdem eine Korrektur erfolgt ist.

Frage: Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird? SPD: Kostenlose Bildung ist ein Kernanliegen der SPD. Daher haben wir in der laufenden Legislaturperiode die Kita-Gebühren abgeschafft und die Schulgeldfreiheit in den Sozial- und Gesundheitsberufen eingeführt. Auch in der kommenden Legislaturperiode werden wir weiter daran arbeiten, dass Bildung in Niedersachsen nichts kostet. Gleichermaßen werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter stärken. Darüber hinaus unterstützen wir die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Altersvorsorge.

CDU: Grundsätzlich gilt: Kinderreichtum darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb ist es richtig, dass Erziehungszeiten zum Beispiel bei der Rente angerechnet werden. Hier wurden noch unter der CDUgeführten Bundesregierung bis 2021 entscheidende Fortschritte erzielt. Gleichzeitig ist es im Sinne einer starken Gesellschaft, dass Familien und Kindern zahlreiche und vielschichtige Förderinstrumente zur Verfügung stehen: vom Kindergeld bis zum Familienzentrum vor Ort. Insbesondere im Kontext der Corona- Pandemie sind Familien zum Beispiel mit Blick auf die Ausweitung von Kinderkrankentagen unterstützt worden. Wir werden uns als Familienpartei auch in Zukunft mit aller Kraft dafür engagieren, Familien in der gesamten Breite zu unterstützen.

Grüne: Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme ein.

FDP: Wir Freie Demokraten wollen unser Rentensystem gerecht gestalten. Die Rente muss verlässlich und auskömmlich sein, darum begrüßen wir es, dass die Ampelkoalition hier wichtige Schritte gehen will. Es geht ihr darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen. Dazu will sie die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent (Definition vor der kürzlich durchgeführten Statistikrevision) dauerhaft sichern.
Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, wird zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Dazu wird in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln ein Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zugeführt.
Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein. Auch wird der Deutschen Rentenversicherung ermöglichet, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen. Die umlagefinanzierte Rente soll durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung gestärkt werden.
Zudem soll der sogenannte Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen aktiviert werden und im Rahmen der geltenden Haltelinien zu wirken. So kann sichergestellt werden, dass sich Renten und Löhne im Zuge der Coronakrise insgesamt im Gleichklang entwickeln. Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen.
Für uns Freie Demokraten ist aber auch klar, dass neben der gesetzlichen Rente die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter bleiben. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.

AfD: In Kapitel 5.4.3 unseres Grundsatzprogrammes (S.73) fordern wir, dass „bei der Rente die Kinderzahl und die Erziehungsleistung stärker als bisher“ berücksichtigt werden und wir durch eine „spezielle Förderung von Mehr-Kind-Familien“ Paare dazu ermutigen möchten, „sich für mehr Kinder zu entscheiden.“ Natürlich werden wir auch von der Landesebene aus den Druck erhöhen, um mehr Gerechtigkeit bei der Rente zu erwirken.

Linke: Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme ein.

4. Ganztagsschulen

Von der neuen Bundesregierung wird eine Ausweitung der Ganztagsschulen angestrebt.

Frage: Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen? Wenn ja, wie halten sie das vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?

SPD: In Niedersachsen wird der Ganztagsunterricht heute schon viel in Anspruch genommen. Um dem Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026 gerecht zu werden, setzen wir auf den Ausbau von Ganztagsgrundschulen und sorgen gemeinsam mit dem Bund für deren Finanzierung. Diese sind eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirksam gegen soziale Disparitäten und Bildungsbenachteiligung.
Wir treten für eine qualitative Steigerung der Ganztagsangebote durch Förderung von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Sport, Kultur, Gewaltprävention und Demokratiebildung ein.
Gleichzeitig fördern wir die stärkere Einbeziehung von lokalen Akteuren (z.B. Jugendverbänden, Anbieter von Programmen rund um die MINT-Fächer etc.) in das schulische Ganztagsangebot. Wir werden Ganztag und Jugendhilfe zusammendenken. Kinder und Jugendliche bedürfen vielfältiger Unterstützung und Anreize. Wir werden diese Angebote und Beratung an Schulen andocken und eng verzahnen.

CDU: Wir stehen entschieden für freiwillige, nicht aber verpflichtende Ganztagsschulen. Das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, halten wir für ein hohes Gut. Daher sollten Kinder und Eltern selbst entscheiden können, ob und wie sie ihre Nachmittagsgestaltung strukturieren. Daher werden wir auch die Offene Ganztagsschule so flexibel wie möglich für Familien gestalten.
Gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen wollen wir unser Land nach vorne bringen. Deshalb haben wir zunächst in einem ebenso intensiven wie interaktiven Prozess Ideen mit unseren Mitgliedern, mit Verbänden und den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen ausgetauscht. Dafür sind wir sehr dankbar. Am 9. Juli 2022 auf dem Landesparteitag in Lingen haben wir unser Regierungsprogramm abschließend beraten und beschlossen. Nun freuen wir uns, dass wir allen Niedersächsinnen und Niedersachsen mit unserem Programm ein zukunftsgewandtes und innovatives Angebot für die kommenden fünf Jahre machen können.

Grüne: Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme ein

FDP: Wir befürworten den Ausbau der Ganztagsschulen, schätzen die Vielfalt der niedersächsischen Bildungslandschaft und wollen diese erhalten. Wir spielen Bildungsangebote nicht gegeneinander aus, sondern wollen Eltern die Möglichkeit geben, sich nach fachlicher Beratung für die beste Lernumgebung für ihr Kind entscheiden zu können. Unser Ziel ist es, dass jede Schülerin und jeder Schüler die Unterstützung erhält, die der einzelne junge Mensch für die individuellen Bildungschancen benötigt. Ganztagsangebote verbessern nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sie sind auch ein wesentlicher Beitrag für mehr Bildung und Chancengerechtigkeit. Wir werden daher den Rechtsanspruch auf Ganztags- und Betreuungsangebote im Zusammenwirken zwischen Bund, Ländern und Kommunen professionell umsetzen. Insbesondere der Bund muss hierzu eine dauerhafte, verlässliche und angemessene Finanzierung sicherstellen. Wir wollen im Dialog mit Kommunen, Trägern und Eltern die Ganztagsbetreuung weiterentwickeln und dabei auch Wege zum gebundenen Ganztag im Grundschulbereich zur Stärkung von Chancengerechtigkeit und bester Bildung einbeziehen.
Wir wollen ein attraktives Ganztagsangebot, welches nicht in Konkurrenz, sondern in Partnerschaft zu Vereinsangeboten und zivilgesellschaftlichem Engagement steht. Zum Fördern und Fordern gehören für uns auch Angebote für Hochbegabte, Angebote zur individuellen Lernunterstützung, weiterhin Leistungsbeurteilung durch Schulnoten und Feedback ebenso wie manchmal auch die Notwendigkeit, ein Lernjahr zu wiederholen.

AfD: Wir sind der Ansicht, dass ein flächendeckender Ganztag eine fehlgeleitete sozialpolitische Maßnahme darstellt. In unserem schulpolitischen Programm, das der Landesparteitag in Hannover am 28. Mai 2022 einstimmig angenommen hat, nehmen wir zum Thema Ganztag wie folgt Stellung: „Die ganztägige Beschulung soll eine Ausnahme bleiben. Sie kann lediglich in sozialen Brennpunkten eine sinnvolle Maßnahme zur Stabilisierung der sozialen Verhältnisse darstellen. […]
Der Ganztag ist kein bildungspolitisches, sondern ein sozialpolitisches Instrument. Ganztag ist Betreuung und kein Unterricht. Dass Schüler nach sechs Stunden Unterricht und einer Mittagspause wieder effektiv lernen könnten, ist ein völliges Missverständnis der Realität. Im besten Falle ist der Ganztag eine sehr teure Hausaufgabenbetreuung. Im schlimmsten Falle ist es eine fehlgeleitete, sehr teure sozialpolitische Maßnahme, die das Kindeswohl gefährdet.
Der Ganztag dient in erster Hinsicht der Förderung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile, welche der kindgerechten Erziehung zuwiderläuft. […] Flächendeckender Ganztag steht im unlauteren Wettbewerb zum Familien- und Vereinsleben.“ Quelle: https://www.lfa6-niedersachsen.de/aktuelles/das-schulpolitisches-programm-der-afd-niedersachsen

Linke: Leider ging bis zum 25.09. keine Stellungnahme ein.