Neues Jahr, neue Regelungen: Was ändert sich 2023 für Autofahrer?

Auto auf verschneiter Straße
Um gut ins neue Jahr zu "rutschen", gibt es einige Regelungen, die beachtet werden sollten

Das Jahr 2023 bringt mehrere neue und weiterführende Bestimmungen, die Fahrzeughalter:innen kennen sollten. Vom Führerscheinumtausch, der in die nächste Jahrgangs-Runde geht, bis zur Hauptuntersuchung der TÜV-Plakette. Kfz-Experte Christopher Lang von der Werkstattkette ATU weiß, was im nächsten Jahr auf Autofahrer:innen zukommt.

Führerschein umtauschen

Auch im Jahr 2023 geht der Führerscheintausch weiter. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wird man mit dem alten Führerschein erwischt wird, droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem muss man den umgetauschten Führerschein dann der Polizei vorlegen – sonst hagelt es erneut ein Bußgeld. Die neue Fahrlizenz ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. „Von dem großen Führerschein-Umtausch, der sukzessive nach Geburtsjahrgängen fortgeführt wird, sind etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine betroffen“, erläutert Christopher Lang.

Masken im Verbandskasten

Im vergangenen Jahr wurde die DIN-Norm für Verbandskasten geändert. Diese beinhaltet unter anderem, dass zwei Gesichtsmasken (OP-Masken) mitzuführen sind. Bis zum 31. Januar 2023 gilt noch eine Übergangsfrist. Bis dahin dürfen alte Verbandskästen weiter verkauft und auch genutzt werden. Nach derzeitigem Stand gibt es aber auch danach keine Pflicht zur Nachrüstung oder zum Austausch alter Verbandskästen. Ein nicht vorhandener oder unvollständig ausgerüsteter Verbandskasten kostet fünf Euro Verwarngeld. Wer sein Fahrzeug anderen Halter:innen ohne oder mit unvollständigem Verbandskasten überlässt, zahlt 10 Euro.

Prüfung der HU-Plaketten

Ein Blick aufs Nummernschild kann vor hohen Bußgeldern schützen. Wer eine rosafarbene “TÜV”-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2023 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine orange Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2025 wieder vorgeführt werden. Verpasst man den Zeitpunkt, kann es teuer werden. Ist man mehr als zwei Monate in Verzug, fallen 15 Euro Bußgeld an. Bei zwei bis acht Monaten sind es schon 25 Euro. Wer es auch nach 8 Monaten nicht schafft, riskiert 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Einstufung der Typklassen

Der GDV gibt einmal im Jahr das Typklassen-Verzeichnis heraus, in welchem für alle derzeit erhältlichen Automodelle eine Typklasseneinstufung vorgenommen wird. Ab 2023 ändern sich diese Typklasseneinstufungen. Rund 13 Millionen Autofahrer:innen sind direkt davon betroffen. Zur Berechnung der Typklassen werden die Schäden und die dadurch verursachten Kosten über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre betrachtet. Sind die Schadensmeldungen und die Kosten gegenüber der letzten Berechnung gesunken, wird das Auto in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Bei einer Steigerung wird das Fahrzeug höher eingestuft. Durch die neuen Einstufungen kann die Autoversicherung für Fahrzeughalter:innen um mehr als ein Drittel teurer oder günstiger werden.

Speziell für E-Autofahrer

Vom 1. Januar 2023 an erhalten Plug-in-Hybride keine staatliche Förderung mehr. „Der Kauf eines reinen Elektroautos wird ab diesem Datum nur noch mit einer reduzierten Prämie gefördert“, so der Experte. Für Fahrzeuge bis zum Netto-Listenpreis von 40.000 Euro gibt es nun 4.500 Euro (vorher: 6.000 Euro) vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro sind es 3.000 (vorher: 5.000 Euro) zuzüglich 1.500 Euro. Außerdem dürfen vom 1. September 2023 an nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung in Anspruch nehmen.

Wer ein Elektroauto besitzt, kann außerdem seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren hundert Euro im Jahr bekommen. Das gilt auch für nächstes Jahr. Christopher Lang: „Die Halter:innen von Elektrofahrzeugen können sozusagen eingespartes Treibhausgas verkaufen.“ Im vergangenen Jahr konnten die E-Autobesitzer:innen sich damit bis zu 400 Euro sichern. Dafür muss das Fahrzeug in wenigen Schritten bei Prämien-Anbietern registriert werden, die dann die THG-Quote verkaufen. Wichtig ist allerdings, dass es sich hierbei um ein reines Elektroauto handelt. Plug-in-Hybride sind von der Prämie ausgeschlossen. Aktuellen Entwicklungen nach könnte die Prämie 2023 etwas geringer ausfallen als im laufenden Jahr.

Alle aktuellen Informationen finden Sie unter www.atu.de.