Kammergericht Berlin erklärt Preissystem für unzulässig Das Berliner Energieversorgungsunternehmen GASAG hat Neukunden in der Grundversorgung monatelang deutlich höhere Preise in Rechnung gestellt als Bestandskunden. Das Kammergericht Berlin erklärte dieses Zweiklassensystem am 21. März 2025 für unzulässig, was einen Erfolg für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) darstellt. Über 500 Verbraucher hatten sich der Klage angeschlossen. […]
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