vzbv erwirkt einstweilige Verfügung gegen Preiserhöhungen der BSE Strom und Erdgas GmbH.
- Stromversorger BSE kündigte kurzfristig massive Preiserhöhungen ohne ausreichende Begründung an.
- vzbv: Preiserhöhung war intransparent und zu kurzfristig.
- LG Verden gibt Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Stromversorger statt.
Das Landgericht Verden hat der BSE Strom- und Erdgas GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen. Der Stromversorger darf außerdem keine Preiserhöhungsschreiben mehr versenden, ohne darin die vor und nach der Anpassung geltenden Preise nach den einzelnen Preisbestandteilen aufzuschlüsseln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dem Unternehmen Rechtsbruch vorgeworfen, weil es drastische Preiserhöhungen viel zu kurzfristig angekündigt und mangelhaft darüber informiert hatte.
„Die aktuelle Situation am Strommarkt berechtigt Anbieter noch lange nicht, gesetzliche und vertragliche Regelungen für Preiserhöhungen einfach zu missachten“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Stromversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden über geplante Preiserhöhungen so informieren, dass sie prüfen können, ob die Erhöhung berechtigt ist. Außerdem müssen sie ausreichend Zeit haben, zu einem möglicherweise günstigeren Anbeiter zu wechseln, bevor die neuen Preise wirksam werden.“