GASAG benachteiligt Neukunden

GASAG

Kammergericht Berlin erklärt Preissystem für unzulässig

Das Berliner Energieversorgungsunternehmen GASAG hat Neukunden in der Grundversorgung monatelang deutlich höhere Preise in Rechnung gestellt als Bestandskunden. Das Kammergericht Berlin erklärte dieses Zweiklassensystem am 21. März 2025 für unzulässig, was einen Erfolg für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) darstellt. Über 500 Verbraucher hatten sich der Klage angeschlossen.

Neukunden zahlen fast dreimal mehr als Bestandskunden

Zwischen Dezember 2021 und April 2022 mussten Neukunden 18 Cent pro Kilowattstunde Gas zahlen, während Bestandskunden lediglich 7 Cent berechnet wurden. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen litten unter dieser Ungleichbehandlung, da sie für hunderte Euro mehr pro Jahr belastet wurden. Henning Fischer vom vzbv betonte, dass das Urteil eine bedeutende Errungenschaft für den Verbraucherschutz darstelle.

Rückforderungen in Sicht – jedoch vorerst keine Entschädigungen

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, haben hunderte Verbraucher die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern. Allerdings kündigte die GASAG bereits an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Daher sind zeitnahe Entschädigungszahlungen an die Betroffenen nicht zu erwarten. Ein Vergleichsverfahren, das eine schnellere Lösung hätte bringen können, lehnte die GASAG ab.

Sammelklagen stärken Verbraucherschutz

Die Sammelklage des vzbv ist Teil eines breiteren Trends, der die Rechte von Verbrauchern in Deutschland stärkt. Fälle wie dieser zeigen, dass Verbraucher durch Sammelklagen auch bei kleineren Schäden ihr Recht einfordern können, ohne hohe finanzielle Risiken eingehen zu müssen.